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Doctor Honoris Causa (Dr. h.c.)

Der Ehrendoktor honoris causa (Dr. h.c.) wird an Experten verliehen, die sich in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Kultur, Philosophie, Sozialwissenschaften oder anderen Bereichen menschlicher Tätigkeit besonders verdient gemacht haben. Dieser Abschluss ist ein Zeichen der Anerkennung für Experten auf diesem Gebiet.

Die Verleihung der Ehrendoktorwürde honoris causa (Dr.h.c.) erfolgt durch den Dekan der Fakultät auf Vorschlag des Promotionsausschusses honoris causa (Dr.h.c.). Der Ausschuss für die Verleihung der Ehrendoktorwürde honoris causa (Dr.h.c.) besteht aus fünf Mitgliedern und berücksichtigt bei der Auswahl eines Kandidaten für die Ehrendoktorwürde unter anderem die Publikationstätigkeit, die aktuellen Ergebnisse des Kandidaten, aber auch seinen Beitrag für das Wissen der heutigen Welt.

Der Dr. h.c. wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

 

  • Für herausragende Beiträge und Leistungen auf dem Gebiet der Entwicklung der Wirtschaftswissenschaften, des Managements oder der öffentlichen Verwaltung,

  • Für herausragende Beiträge und Leistungen in kultureller Hinsicht oder für Personen, die auf andere Weise zum Wohle der Menschheit beigetragen haben.

Bitte beachten Sie, dass der Dr. h.c. nicht als "Dr. Mustermann" geführt werden kann, da es sich nicht um ein Forschungsdoktorat handelt, bei dem eine forschende Studienleistung erbracht wird.

Gebühr: Bitte beachten Sie, dass im Falle einer erfolgreichen Bewerbung um einen Dr. h.c. eine Gebühr für die Verleihung fällig wird.

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